Viele Menschen erfahren Benachteiligungen und wissen dabei oft nicht, dass in Deutschland jeder Mensch das Recht hat, vor Diskriminierung geschützt zu werden. Damit sich Betroffene aktiv zur Wehr setzen können, wurde im Jahr 2006 ein Gesetz verabschiedet, mit dem Ziel, Diskriminierung zu verhindern. Dieses Gesetz wird Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannt und deckt die folgenden Diskriminierungsmerkmale ab:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird sowohl im Arbeits- als auch im Zivilrecht angewendet. Im Arbeitsrecht kann es z.B. bei folgenden Punkten herangezogen werden:
Zivilrechtlich findet es z.B. Anwendung bei öffentlich angebotenen Dienstleistungen und Waren. Hierbei kann es sich z.B. um Wohnungen, Hotelzimmer, Supermarkt, Einzelhandel oder Gastronomie handeln.
Den Gesetzestext des AGG finden Sie hier.